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Protection of human trafficking victims


the positive state obligations under article 4 of the European Convention on Human Rights

Cover des Buches
  • Buch
  • Wendelin, Angelika-Naemi
  • Tectum, 2024. - 106 Seiten

Trotz des Verbots der Sklaverei ist Menschenhandel auch in Europa nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen. Betroffen sind dabei insbesondere vulnerable Gruppen wie irreguläre Migrant_innen, Personen auf der Flucht, junge Frauen oder Kinder. Sexuelle Ausbeutung und Zwangsarbeit stellen dabei die häufigsten Formen des Menschenhandels dar, die Opfer kommen aus EU-Mitgliedsstaaten wie Rumänien und Ungarn oder aus dem Globalen Süden (bspw. Nigeria). Angelika-Naemi Wendelin beschäftigt sich in ihrer vorliegenden rechtswissenschaftlichen Diplomarbeit mit dieser Thematik und interessiert sich dabei speziell für die positiven Verpflichtungen, die aus Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erwachsen. Zunächst diskutiert die Verfasserin jedoch zentrale Rechtsdokumente, die den internationalen Rahmen darstellen, etwa das Sklavereiabkommen von 1926, das Palermo-Protokoll von 2000 als Zusatz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität oder die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer von 2011. Der Hauptteil ist jedoch dem EMRK-Regime gewidmet, insbesondere jenen drei staatlichen Verpflichtungen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat: Diese beziehen sich auf die Prävention von Menschenhandel, den Opferschutz und die gründliche Untersuchung gegenständlicher Fälle. Anschließend untersucht Wendelin die Implementierung dieser Verpflichtungen im österreichischen Rechtssystem sowie die Präventions- und Unterstützungsleistungen zivilgesellschaftlicher Akteur_innen. Insgesamt resümiert die Verfasserin, dass Österreich die Verpflichtungen gemäß Artikel 4 der EMRK weitgehend erfülle, jedoch in manchen Aspekten durchaus legistisch und praktisch nachschärfen müsse.