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Das Recht auf Wasser im Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz


Schutzgut – Grenzen – Möglichkeiten

Cover des Buches
  • Buch
  • Holbach, Selina
  • Nomos, 2023. - 302 Seiten

Mit Jahresbeginn 2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stufenweise in Kraft getreten, das den dort ansässigen Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auch für weltweite Lieferketten auferlegt. Diese junge Rechtsmaterie wirft juristische Fragen nach Auswirkungen, Umsetzung und Wirksamkeit auf, wobei Selina Holbach in der vorliegenden Dissertation exemplarisch das Recht auf Wasser im LkSG untersucht. Während das LkSG zwar vor allem – wesentlich unter dem Eindruck des Einsturzes einer Textilfabrik in Rana Plaza 2013 – auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen abziele, so stelle auch die unzureichende Sicherstellung von (Trink-)Wasser und sanitärer Versorgung für große Teile der Weltbevölkerung ein Defizit des internationalen Menschenrechtsschutzes dar, so Holbach. In ihrer Dissertation beschäftigt sie sich daher mit der Frage, inwieweit das Recht auf Wasser Schutz durch das LkSG erfährt, welche Schwächen das Gesetz aufweist und welche Verbesserungsvorschläge sinnvoll umsetzbar scheinen. Hierzu zeichnet die Verfasserin zunächst die Entwicklung der Menschenrechte bis hin zum heutigen universellen Verständnis nach. Stellten die längste Zeit Nationalstaaten die wesentlichen Akteur_innen des Menschenrechtsschutzes dar, so stellt die Übertragung von Verantwortungspflichten auf private Unternehmen ein Merkmal moderner Entwicklungen dar – hierunter subsumiert Holbach explizit das LkSG und erläutert die Genese des Gesetzes. Anschließend stellt die Verfasserin den Schutz des Rechts auf Wasser durch die drei großen Schutzbereiche des LkSG dar, bevor sie dann auf dessen konkreten Instrumente eingeht und Anwendungsbereich, Sorgfaltspflichten und Rechtsfolgen diskutiert. Abschließend erfolgt eine Beurteilung des gegenwärtigen Zustands und eine Zusammenfassung der Erkenntnisse, von denen Vorschläge zur Nachschärfung und Verbesserung abgeleitet werden. Festzuhalten sei jedenfalls, dass das Recht auf Wasser weniger Arbeitsplatzbezug als etwa Arbeitsbedingungen, faire Löhne oder das Verbot von Zwangsarbeit habe und entsprechende Verstöße gegen dieses Recht bzw. konkrete Verursacher_innen weitaus schwerer zu identifizieren seien. Viel hänge daher von der Priorisierung unterschiedlicher Gegenstände des LkSG innerhalb der Unternehmen sowie handelnden Personen ab: „Letztlich wird die Bedeutung des Rechts auf Wasser im Rahmen der lieferkettenrechtlichen Sorgfaltspflichten auch von den damit beschäftigten Personen auf unternehmerischer wie behördlicher Ebene abhängig sein.