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75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


Ansätze und Perspektiven für deren Schutz in herausfordernden Zeiten

Cover des Buches
  • Buch
  • Gunter Geiger et al. (Hrsg.)
  • Budrich, 2024. - 215 Seiten

Seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) im Jahr 1948 hat die Menschenrechtsidee weite Verbreitung, Kodifizierung und Implementierung erfahren. Dennoch bleiben zentrale Diskussionen und Konflikte etwa über Materien, Auslegungen oder Reichweite an der Tagesordnung. Der vorliegende Sammelband vereint Beiträge, die 75 Jahre nach der Verkündung der AEMR auf einer Fachtagung der Katholischen Akademie des Bistums Fulda vorgestellt wurden. In einer einleitenden Überblicksdarstellung skizziert Sven Bernhard Gareis zunächst die Genese der AEMR und der weiteren Erarbeitung von Vertragswerken zur Internationalen Menschenrechtscharta, erklärt die wesentlichen Rechte der AEMR und stellt Verfahren und Instrumente des internationalen Menschenrechtsschutzes vor. Zusätzlich geht der Verfasser auf zwei jüngere Entwicklungen ein, die sich in Reaktion auf das Ende der bipolaren Weltordnung als auch auf Genozide etwa in Ruanda oder während der Jugoslawienkriege herausgebildet haben – namentlich die internationale Schutzverantwortung („responsibility to protect“ bzw. r2p) und die internationale Strafgerichtsbarkeit. Gegenstand zentraler Diskussionen und Konflikte seien schließlich etwa der – vielfach als eurozentrisch verrufene – Universalitätsanspruch als auch Widersprüche oder Instrumentalisierungsversuche der drei Generationen von Menschenrechten (Freiheits-, Sozial- und kollektive Rechte). Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit unterschiedlichen Perspektiven und Potenzialen Deutschlands, individuelle Rechte zu stärken und gleichzeitig Teilhaberechte zu fördern. Behandelt werden etwa Zusammenhänge von Menschenrechten und Klimawandel, Angriffe auf das Asylrecht oder die Instrumentalisierung des Internationalen Strafgerichtshofs für „Lawfare“-Interessen. Ein Bündel an weiteren Beiträgen adressiert das Recht auf Religionsfreiheit, etwa in der kirchlichen Bildungsarbeit, im interreligösen Dialog oder im Verhältnis zu (säkular-)staatlicher Religionspolitik. Der letzte Beitrag unternimmt einen Exkurs in die künstlerische Verarbeitung der 30 Artikel der AEMR, wobei die Künstlerin etwa ihren persönlichen Zugang, als auch sprachliche Feinheiten und globale Asymmetrien der Menschenrechtscharta reflektiert.